Am  01.06.2006 wurde ich durch die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg als Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv)
 
Marktwertermittlung (gemäß § 194 Baugesetzbuch) heißt:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Zugrunde gelegt werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Immobilienwertermittlungsverordnung 
(ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinien (WertR).

Folgende Dienstleistungen biete ich an:
- Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB,
- Steuerliche Bedarfsbewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG - Erbschaften),
- Begleitung bei Grundstücks-/Hausbesichtigungen zum Zwecke des Ankaufs,
- Hilfe bei der Ermittlung eines möglichen Verkaufs-/Ankaufspreises.

Die Honorarabrechnung erfolgt in Anlehnung an die BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungs-
gutachten über Immobilien. 
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